Österreich zählt zu den beliebtesten Urlaubsländern in Europa. Wer mit dem eigenen Fahrzeug ins europäische Ausland reist, sollte sich zuvor über die im Urlaubsland geltenden Verkehrsregeln informieren.
Gut befahrbares Straßenverkehrsnetz
Das Straßenverkehrsnetz der Alpenrepublik umfasst derzeit 114.000 Kilometer. Generell sind die Straßen in gutem Zustand und von der Gemeindestraße bis zur Autobahn entsprechend ausgeschildert. Auch für Durchreisende auf dem Weg nach Ungarn bieten sich die österreichischen Autobahnen an. Bei der Einreise nach Österreich kann es aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens während der Schulferien zu Wartezeiten kommen. Viele Autofahrer nutzen ein zuvor günstig erworbenes Gebrauchtfahrzeug für die Fahrt in den Urlaub. Die Meta-Suchmaschine Autouncle hat
eine kostenlos nutzbare Autobewertung für Gebrauchtwagen entwickelt, um die Suche nach einem geeigneten Gebrauchtwagen zu erleichtern. In Wien gelten ebenso wie in anderen Großstädten Österreichs einige Bezirke flächendeckend als Kurzparkzonen, sodass Fahrzeuge dort nur kurzzeitig abgestellt werden können. Entsprechende Hinweise sind im Einfahrtsbereich des jeweiligen Bezirks zu finden. Deshalb empfiehlt es sich, das Fahrzeug in einem Randbezirk stehenzulassen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiterzufahren. Alternativ kann das Auto auch gegen Gebühr in einer Tiefgarage im Stadtzentrum geparkt werden. Am Kreisverkehr haben in Österreich stets die einfahrenden Autos Vorfahrt. Wenn das Vorfahrtsverhältnis umgekehrt wurde und im Kreis befindliche Fahrzeuge zuerst fahren dürfen, wird dies durch entsprechende Schilder angezeigt. Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge büßen durch Anhalten am Kreis ihr Recht auf Vorfahrt ein.
Knappe Ausweichmöglichkeiten auf Bergstrecken
In Österreich besteht Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuginsassen, sobald das Auto aufgrund eines Unfalls oder einer Panne verlassen werden muss. Ein Warndreieck und ein Verbandskasten müssen sich an Bord befinden. Auf österreichischen Schnellstraßen und Autobahnen gilt Vignettenpflicht. Die Autofahrer sind verpflichtet, eine gültige Vignette gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs zu befestigen. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich schreiben innerorts eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor, während auf Freiland- und Schnellstraßen bis zu 100 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h gefahren werden darf. Bei Fahrten in die Bergregionen wie in den beliebten Ferienort Zürs am Arlberg sollte die Geschwindigkeit an die kurvenreiche Bergstrecke und die Witterungsbedingungen im Gebirge angepasst werden. Auf vielen Bergstraßen Österreichs gelten besondere Regeln, da Ausweichmöglichkeiten häufig knapp sind. Winterreifen oder Schneeketten müssen grundsätzlich bis zum 15. April verwendet werden, da die Straßenverhältnisse im Frühling oft noch winterlich sind. Vor allem in den Höhenlagen setzt das Tauwetter für gewöhnlich erst später ein.
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